Feststellung der Gleichwertigkeit bei im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Gemäß Niedersächsischem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (NBQFG) können Personen, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, in Niedersachsen eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen, einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen.
Bei der zuständigen Stelle des NSI können Sie den Antrag auf Gleichwertigkeit und Anerkennung des Ausbildungsberufes „Verwaltungsfachangestellte/r“ stellen.
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge in deutscher Sprache
- ein Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen erforderlich sind, sowie
- in deutscher Sprache eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag gestellt wurde und ggf. der Bescheid.
Alle Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Die Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein.
Wenn Sie zusätzlich einen Zuschuss für die Feststellung der Gleichwertigkeit („Anerkennungszuschuss“) beantragen möchten, finden Sie hier die entsprechenden Regularien sowie Anträge.
Für weitere Fragen bzgl. der Antragstellung steht Ihnen Frau Traubach gern zur Verfügung.