Der Aufsichtsrat des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung e. V.
Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern, die sich zusammensetzen aus
- hauptamtlichen Vertretern der kreisfreien Städte,
- hauptamtlichen Vertretern der Landkreise,
- hauptamtlichen Vertretern der kreisangehörigen Städte,
- hauptamtlichen Vertretern der übrigen kreisangehörigen Gemeinden.
Aus diesen Kommunalvertretern werden neun Aufsichtsratsmitglieder auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände gewählt, wobei die Mitgliedsverwaltungen der ehemaligen kommunalen Studieninstitute Braunschweig, Hannover und Oldenburg zu gleichen Anteilen (sprich jeweils mit drei Mitgliedern) im Aufsichtsrat vertreten sein müssen.
Zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Spitzenorganisation der Gewerkschaften gewählt. Sie müssen in leitender Position tätig sein, die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst abgelegt haben oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Mindestens einer von ihnen soll das Studieninstitut als nebenamtlicher Fachlehrer kennen.