Zuständige Stelle nach BBiG in Niedersachsen
Als zuständige Stelle nach BBiG sind wir nicht nur verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der kommunalen Mitarbeiter/-innen, sondern sind auch Ihr direkter Ansprechpartner bei Themen wie der Ausbilder/-inneneignung.
Des Weiteren sind wir Ihre Anlaufstelle bei der Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sowie bei Anerkennungszuschüssen. Anträge sowie Kontaktdaten zu diesen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie den Antrag zur Förderung.