Zuständige Stelle BBIG

Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen haben in Deutschland mithilfe des Anerkennungsgesetzes die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen zu lassen. Dieses Verfahren ist mit Kosten verbunden, die in der Regel von den Anerkennungssuchenden selbst getragen werden müssen. Oftmals ist dies aber aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten nicht möglich.

Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln flächendeckend eine finanzielle Unterstützung. Die zuständige Stelle des NSI ist auch hier Ansprechpartner und zuleitende Stelle für die Beratung und Beantragung des Anerkennungszuschusses sowie deren Weiterleitung an die Förderstelle (Forschungsinstitut für Betriebliche Bildung in Chemnitz).

Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie den Antrag zur Förderung, weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss sowie einen Ansprechpartner, der für Ihre Fragen zur Verfügung steht.

 

Präsentation Anerkennungszuschuss
PDF / 735 KB
Download

Kontakt

NN
NN
Telefon 0511 1609-0
Telefax 0511 15537