Mit welchen Abschlüssen können Sie an der HSVN studieren?
Eine Hochschulzugangsberechtigung hat, wer
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife,
- eine als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung oder
- eine berufliche Vorbildung
besitzt.
Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der HSVN besitzt auch, wer nach Abschluss einer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt hat. Weitere in Betracht kommende Ausbildungs- und Tätigkeitsberufe sind:
- Bankkauffrau/-mann
- Fachangestellte/r (z.B. für Arbeitsförderung)
- Kauffrau/-mann (z.B. für Bürokommunikation)
- Steuerfachangestellte/r
Detaillierte Informationen dazu, wie Sie auch ohne Abitur studieren können, finden Sie unter http://www.studieren-in-niedersachsen.de.