Studieninteressierte

Mit welchen Abschlüssen können Sie an der HSVN studieren?

Eine Hochschulzugangsberechtigung hat, wer

  • die allgemeine Hochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • die Fachhochschulreife,
  • eine als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung oder
  • eine berufliche Vorbildung

besitzt.

Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der HSVN besitzt auch, wer nach Abschluss einer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt hat. Weitere in Betracht kommende Ausbildungs- und Tätigkeitsberufe sind:

  • Bankkauffrau/-mann
  • Fachangestellte/r (z.B. für Arbeitsförderung)
  • Kauffrau/-mann (z.B. für Bürokommunikation)
  • Steuerfachangestellte/r

 

Detaillierte Informationen dazu, wie Sie auch ohne Abitur studieren können, finden Sie unter http://www.studieren-in-niedersachsen.de.