Studieninteressierte

Studienplätze an der HSVN

Voraussetzung für die Aufnahme des Bachelorstudiums ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz ein Anwärter-, Ausbildungs- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis. Die Studierenden sind also zugleich auch Beschäftigte, die ein monatliches Entgelt bzw. eine Besoldung erhalten und deren Studium von der jeweiligen Einstellungsbehörde finanziert wird.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht direkt bei der HSVN einschreiben können, sondern Sie zunächst an einem Auswahlverfahren in einer Verwaltung teilnehmen müssen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich an Ihre Wunsch-Einstellungsbehörde. Bewerbungsfrist ist in der Regel der Sommer/Herbst des jeweiligen Vorjahres. Stellenausschreibungen veröffentlichen die meisten Arbeitgeber in der Lokalpresse sowie auf ihren eigenen Internetseiten.

In Niedersachsen bieten viele Kommunen, das Land Niedersachsen sowie die Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers die Möglichkeit, das Bachelorstudium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) innerhalb eines sog. Vorbereitungsdienstes zu absolvieren. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes liegen dann alle Voraussetzungen für eine langfristige Verbeamtung vor.

Möglichkeiten zur Aufnahme des Masterstudiums zeigen wir Ihnen im Bereich Master of Arts.