Individuell und passgenau für Ihre Kommune.
Wir unterstützen Ihre Kommune auch bei der Entwicklung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen, die Sie ausschließlich für die eigenen Beschäftigten anbieten möchten. Solche Inhouse-Veranstaltungen führen wir entsprechend Ihres Bedarfs im Namen des NSI durch - gern auch direkt bei Ihnen vor Ort.
Unterschiedliche Möglichkeiten:
- 1:1-Übernahme: Sie möchten ein Seminar aus unserem Programm unverändert exklusiv für Ihre Verwaltungsbeschäftigten durchführen? – Kein Problem, wir organisieren dafür einen gesonderten Termin, die Referenten und das Lehr-/Lernmaterial
- Seminaranpassung: Sie benötigen eines unserer Seminarangebote – jedoch mit einem anderen inhaltlichen Schwerpunkt oder für eine andere Zielgruppe? – Kommen Sie auf uns zu. Wir modifizieren unser Konzept nach Ihrem Bedarf, organisieren den Termin, die Referenten sowie das Lehr-/Lernmaterial.
- Seminarentwicklung: Sie benötigen ein spezielles Fortbildungsangebot, das in unserem Programm nicht vorkommt? – Dann entwickeln wir ein solches mit Ihnen zusammen. Wir beraten Sie bei der Konzeption, Planung und Vorbereitung, konkretisieren Ihre Themenwünsche, suchen praxisnahe Referenten, organisieren den Termin sowie die Lehr-/Lernmaterialien.
Für alle drei Angebote gilt, dass Sie die Zielgruppe festlegen, die Teilnehmenden auswählen und auf Wunsch einen Schulungsraum in Ihrer Kommune bereitstellen.
- WebSeminare: Nutzen Sie die Möglichkeiten des digitalen Lernens. Inhouse-Seminare können wir Ihnen auch im Onlineformat anbieten. Bitte sprechen Sie uns an.
Keine Ausschreibungspflicht – Ein Vorteil für unsere Mitgliedskommunen!
Aufgrund der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (NSI) können uns unsere Mitgliedskommunen direkt mit der Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beauftragen.
Unsere Mitgliedskommunen können alle unsere Schulungs- und Fortbildungsangebote vergaberechtskonform direkt bei uns buchen. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die gemäß § 108 Abs. 4 GWB im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts beauftragt werden.
Träger des NSI sind die Kommunen in Niedersachsen, die gemeinsam das NSI kontrollieren. Das NSI ist im Wesentlichen für seine Träger tätig. Damit sind die Voraussetzungen eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts im Sinne des § 108 GWB zwischen den Trägerkommunen und dem NSI erfüllt, so dass eine Beauftragung des NSI ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens durch Ihre Kommune möglich ist.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf unter: inhouse-veranstaltung(at)nsi-hsvn.de.