Dozierende/r
Ralf Hüls
360 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Ralf Hüls
Zahlreichen Ämtern und Feuerwehren sind die gesetzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, die das Nds. Gesetz über den Brandschutz nach kostenpflichtigen Einsätzen bietet, bisher nicht bekannt. An den Einsatzorten werden die notwendigen Feststellungen teilweise durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis der Kameradinnen/Kameraden der Feuerwehren nicht oder nicht ausreichend getroffen. Dadurch wird eine nachträgliche Abrechnung erschwert oder unmöglich gemacht.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sollen Kosten und Gebühren sicher berechnen und erheben können.
Alle Mitarbeiter/-innen von Ordnungsämtern, Finanzabteilungen oder ähnlichen Fachbereichen, die sich mit der Erhebung von Kostenersatz und Gebühren nach Einsätzen der Feuerwehren befassen sowie alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die als Einsatzleiter/-innen fungieren und als Einsatzkräfte die Einsatzberichte anfertigen.
Information mit Diskussion
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de