AKTION: XMAS2024
Mit dem Reformpaket Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Bestimmungen der Eingliederungshilfen ab 01.01.2020 aus dem Fürsorgerecht des SGB XII herausgelöst und in das SGB IX – Teil 2 überführt. Für den Einkommens- und Vermögenseinsatz gelten seitdem die Bestimmungen der §§ 135 – 142 SGB IX.
Im Seminar werden die Ziele der Gesetzgebung zum Einkommens- und Vermögenseinsatz dargestellt und jeweils zu den alten Bestimmungen des SGB XII in Beziehung gesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen ab 1.1.2020 werden einzeln erörtern, dargestellt und die Anwendung anhand von konkreten Sachverhalten vorgestellt.
Anhand von Fallbeispielen wird die Errechnung von Beiträgen durchgeführt. Dabei werden die Bestimmungen und die Vorgehensweise diskutiert.
Dozierende/r
Thomas Nowack