Das Seminar befasst sich mit dem Zusammenwirken der REHA-Träger und anderer Beteiligter und soll dazu beitragen, eine klare rechtliche Position als Eingliederungshilfeträger einzunehmen.
Die Teilnehmenden lernen, die verschiedenen Sachverhalte zu sortieren und klare Verantwortlichkeiten herzustellen. Sie erwerben Sicherheit in der Entscheidung, ob und wie eine Auseinandersetzung mit einem anderen REHA-Träger geführt werden sollte. Exemplarisch wird an einem Fallbeispiel eines weitergeleiteten Hilfsmittelantrages gemäß § 14 SGB IX die Vorgehensweise Schritt für Schritt betrachtet. Dabei können die Teilnehmenden Handlungsoptionen für ihre Arbeit entwickeln.
Dozierende/r
Thomas Nowack