Nutzen
Mit dem Reformpaket Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist Teil 1 SGB IX seit dem 01.01.2018 in Kraft getreten. Seitdem gelten die veränderten Bestimmungen des § 14 SGB IX.
§ 14 SGB IX - alt war Gegenstand massiver rechtlicher Auseinandersetzungen insbesondere zwischen den Krankenkassen und Sozialhilfeträgern im Themenfeld der Hilfsmittel.
§ 14 SGB IX – neu beschreibt die Feststellung des leistenden Reha-Trägers. Eingeflossen in die rechtliche Ausgestaltung ist die Rechtsprechung des BSG aus den vergangenen Jahren. Ergänzend gilt seit dem 01.01.2020 die neue Zuständigkeitsbestimmung des § 98 SGB IX. Der Aufgabe der Feststellung des leistenden REHA-Träger kommt eine erhöhte rechtliche Bedeutung mit hohen finanziellen Folgewirkungen zu.
Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit und Feststellung des leistenden REHA-Trägers. Anhand von Fallbeispielen werden die neuen Bestimmungen erörtert. Die Teilnehmenden können Beispiele aus ihrer eigenen Arbeitspraxis in die Diskussion einbringen. Die Auswirkungen und die mögliche Übernahme in die eigene Arbeitspraxis werden diskutiert.
- Die Teilnehmenden lernen die Leitgedanken zur Festlegung des leistenden REHA-Trägers kennen.
- Die Teilnehmenden lernen das Verfahren zur Feststellung / Klärung der Zuständigkeit des leistenden REHA-Trägers nach § 14 SGB IX kennen und wenden es in Fallbeispielen an.
- Die Teilnehmenden lernen die Zuständigkeitsregelung des § 98 SGB IX kennen und übertragen sie auf Einzelfälle.
- Die Teilnehmenden lernen die Erstattungsbestimmungen aus dem Verfahren nach § 14 SGB IX kennen.