Nicht jeder Mensch mit einer Behinderung hat Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Leistungsberechtigt ist ein Mensch erst, wenn seine Behinderung bestimmte, vom Gesetz vorgegebene Voraussetzungen erfüllt.
Wann liegt eine Behinderung vor, die die personenbezogene Voraussetzung für eine Leistungsberechtigung in der EGH mitbringt und welche tatsächlichen und rechtlichen Aspekte sind dafür in den Blick zu nehmen? Das ganztägige Seminar soll Antworten auf diese Fragestellung bieten.
Dozierende/r
Thomas Nowack