Nutzen
Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält nur, wer den Bedarf nicht durch die Verwertung des Vermögens selbst decken kann. Leistungsträger nach dem SGB XII müssen also prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen wie Immobilien verfügen. Nicht verwertbar ist das "Schonvermögen", wozu z. B. ein "angemessenes Hausgrundstück" gehört, das Betroffene / nahe Angehörige bewohnen. Doch was heißt "angemessen"? Ist das Vermögen nicht geschützt, darf die Leistung trotzdem nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund vorliegt. Aber wann ist das der Fall? Und wie ist zu verfahren, wenn es sich um geerbte Immobilien handelt oder ein Leistungsberechtigter Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden ist?
Diese sowie Fragen zum Darlehen und zur Darlehenssicherung sind Thema des Seminars. Auch die aktuelle Rechtsprechung wird umfassend dargestellt. Arbeiten Sie sich mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen in die Materie ein. Sie haben die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen.
Machen Sie sich rund um das Thema Immobilie fit, um Entscheidungen zukünftig rechtlich fundiert sicher und schnell treffen zu können!