Dozierende/r
Georg J. Gruber-Pickartz
310 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Georg J. Gruber-Pickartz
Der zusammen mit der jährlichen Haushaltssatzung zu beschließende Stellenplan ist für praktisch jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der Kommunalverwaltung von großer Bedeutung. Denn Beförderungen und Höhergruppierungen erfolgen in der Praxis nur, wenn der Stellenplan hierfür eine entsprechende Stelle aufweist.
Trotz seiner erheblichen Relevanz für das gesamte Personalwesen bleiben die näheren rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans für die Akteurinnen und Akteure der Praxis jedoch häufig eher im Dunkeln.
So stellt sich etwa die Frage danach, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die gesetzliche Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch wirklich eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um erstrebte Beförderungen oder Höhergruppierungen geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaube darin abgebildet? Gibt es über- oder außerplanmäßige Stellen?
Nicht nur für Personalverantwortliche sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan unerlässlich. Wenn Sie – in welcher Funktion auch immer – mit dem Stellenplan in Berührung kommen, sollten Sie daher dieses Seminar besuchen.
Mitarbeitende aus den Bereichen Personalwirtschaft und Finanzen, Mitglieder der Personalräte
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de