Nutzen
Durch das Reformpaket des Bundesteilhabegesetzes wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht des SGB XII in den 2. Teil SGB IX überführt.
Das neue Verständnis von Behinderung wurde in neue Beschreibung von Leistungen anstatt Hilfen übertragen.Wie hat sich das Leistungsspektrum geändert, welche Leistungen sind mittlerweile hinzugekommen?
Die Fortbildungsveranstaltung stellt eine Einführung in das neu gestaltete Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe dar. Dabei wird die Aufgabe der Eingliederungshilfe mit den Leistungen, die von den Leistungsberechtigten überwiegend nachgefragt werden, in Beziehung gesetzt. Das neue Verständnis der Personenzentrierung wird in den Blick genommen.
Ziele des Seminars:
- Die Teilnehmenden erhalten eine Übersicht über das gesamte Spektrum der Leistungen für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX.
- Die Teilnehmenden lernen, sich in diesem Spektrum rechtlich zu orientieren und Zuordnungen vornehmen können.
- Anhand von Fallbeispielen wird die rechtliche Zuordnung von Leistungen vorgenommen.
- Diskussionen, Fragen und Antworten zu praktischen Fragestellungen der Teilnehmenden