Maximilian Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Universität Hannover, wo er vertiefend den Schwerpunkt „Verwaltung“ wählte.
Im Jahr 2017 begann Maximilian Schneider als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) und am Niedersächsischen Studieninstitut (NSI).
Von 2021 bis 2023 absolvierte Maximilian Schneider sein Referendariat am Oberlandesgericht Celle mit Stationen unter anderem am Amtsgericht Stadthagen, bei Nahme & Reinicke Rechtsanwälte Hannover und am Verwaltungsgericht Hannover. Nach dem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung kehrte er in Vollzeit in die Lehre zurück.
Die Schwerpunkte seiner Lehrtätigkeit sind im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht sowie im Kommunalrecht. Neben diesen Feldern stellen Rechtsfragen rund um die Digitalisierung der Verwaltung und das Gemeindefinanzierungsrecht weitere Forschungs- und Tätigkeitsgebiete dar.
Die Betreuung von Themen- und Abschlussarbeiten wird in folgenden Themengebieten übernommen: Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Kommunalrecht, Staatsorganisationsrecht und Zivilrecht.
Rechtsgebiet:
Rechtswissenschaften
Fachkoordination:
Kommunalrecht
Kontakt
T 0511 1609-2390F 0511 15537