Studienschwerpunkte des Studiengangs Allg. Verwaltung
Die unterschiedlichen Ausbildungsverwaltungen stellen zum Teil spezifische Anforderungen an die Studieninhalte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden wurden folgende Studienschwerpunkte eingerichtet:
Schwerpunkt: Ev. Kirchenverwaltung
Der Studienschwerpunkt wird sowohl im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" als auch im Studiengang "Verwaltungsbetriebswirtschaft" angeboten. Er ist obligatorisch für alle Studierenden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, steht aber auch allen anderen Evangelischen Kirchenverwaltungen offen.
Ergänzend zu der Studien- und Prüfungsordnung (SPO-BA) gelten für den Studienschwerpunkt „Ev. Kirchenverwaltung“ folgende Regelungen:
Schwerpunkt: Landesverwaltung
Der Studienschwerpunkt wird ausschließlich im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" angeboten und ist obligatorisch für alle Studierenden der Niedersächsischen Landesverwaltung.
Ergänzend zu der Studien- und Prüfungsordnung (SPO-BA) gelten für den Studienschwerpunkt folgende Regelungen:
Schwerpunkt: Sozialverwaltung
Der Studienschwerpunkt wird im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" angeboten und ist obligatorisch für Studierende der kommunalen Jobcenter. Alle übrigen Studierenden können den Schwerpunkt freiwillig belegen.
Im 3. Studienjahr erfolgt eine Profilierung in dem Themenfeldern "Sozialrecht / Markt & Integration". Der Umfang der belegten Stunden umfasst 120 (bis Studiengruppe 2015) bzw. 108 (ab Studiengruppe 2016) Präsenzstunden. Die Profilierungsphase umfasst ein Modul, das sich wie folgt zusammensetzt:
- Sozialrecht II (30/27 Std.): Vertiefung SGB II / SGB XII an ausgewählten Fallbeispielen, Sozialrechtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Sozialrecht III (30/27 Std.): markt und Integration im SGB II
- Projekt (60/54 Std.): z.B. "Entwicklung von Maßnahmekonzepten für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit"
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an die Studierenden im Studiengang "Allgemeine Verwaltung", da die Grundlagen des Sozialrechts und des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens dort im 2. Studienjahr behandelt werden.
Schwerpunkt: Verwaltungsenglisch
Der Studienschwerpunkt wird sowohl im Studiengang "Allgemeine Verwaltung" als auch im Studiengang "Verwaltungsbetriebswirtschaft" angeboten. Es handelt sich um einen freiwillig wählbaren Studienschwerpunkt.
Im 3. Studienjahr erfolgt eine Profilierung in den Themenfeldern "Verwaltungsenglisch Recht und Verwaltungsenglisch Wirtschaft". Der Umfang der belegten Stunden umfasst 120 (bis Studiengruppe 2015) bzw. 108 (ab Studiengruppe 2016) Präsenzstunden. Die Profilierungsphase umfasst ein Modul, das sich wie folgt zusammensetzt:
- Verwaltungsenglisch
- Verwaltungsenglisch - Vertiefung
- Projekt (60/54 Std.): z.B. "Administration in Great Britain: How does it differ from Germany?" inkl. Studienfahrt nach England
Das Angebot richtet sich an die Studierenden in beiden Studiengängen. Zur Vorbereitung wird bereits im 2. Studienjahr ein Tutorium "Englisch" angeboten. In dem 30-stündigen Einführungskurs können sich Studierende nicht nur auf die englischsprachigen Wahlpflichtangebote im dritten Studienjahr vorbereiten, sondern vor allem auf die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb der eigenen Beschäftigungsbehörde zu absolvieren ist. Das Zusatzangebot richtet sich insoweit besonders an jene Studierenden, die planen diesen Ausbildungsabschnitt im englischsprachigen Ausland zu absolvieren und ihre in der Schule erworbenen Englischkenntnisse auffrischen und ausbessern wollen.