Dozierende/r
Marius Hoppe
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer
Marius Hoppe
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Öffentlicher Anteil
- Kostenerfassung
- Kostenverteilung
- Kostenumlage
- Kostenberechnung
- Umstellung vom Frontmetermaßstab auf einen Flächen‐ oder Quadratwurzelmaßstab
- Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
- Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid
- Übungen zur Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren
Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben werden von den Kommunen die Fahrbahnen, Gehwege und öffentlichen Plätze gereinigt und im Winter von Schnee, Matsch und Eis befreit. Die Kommune hat Sorge für die Erfüllung dieser Leistungen zu tragen, unabhängig davon ob sie durch den Bauhof in kommunaler Trägerschaft erbracht oder die Leistung fremdvergeben wird. In jedem Fall fallen dafür Kosten an, für die entsprechend KAG Gebühren erhoben werden können. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst berechnen und daraus eine belastbare Grundlage für Ihre entsprechende Satzung entwickeln. Dabei werden aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigt, insbesondere der Umgang mit dem öffentlichen Anteil, hinterliegenden und land -/ forstwirtschaftlichen Grundstücken, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich in Vorbereitung oder Umstellung einer entsprechenden Satzung anwendungsfähige Grundkenntnisse der Gebührenberechnung für Straßenreinigung und
Winterdienst und des damit verbundenen Gebühren‐ und Straßenreinigungsrechts aneignen wollen.
Information und Diskussion
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de