Dozierende/r
Dr. Christoph Eichhorn
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Dr. Christoph Eichhorn
Voraussetzungen des bauaufsichtlichen Einschreitens, Verfahren, Variantenvergleich:
Das bauaufsichtliche Einschreiten ist nach wie vor ein wesentliches Handlungsfeld der Bauaufsicht von Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten. Es gewinnt durch die Zunahme von sogenannten Schrottimmobilien im Zuge des demographischen Wandels und der Freihaltung des Außenbereiches von unzulässigen Bauten zunehmend an Bedeutung. Aufgrund der regelmäßig erheblichen Eingriffe in das Privateigentum und der mit der Umsetzung verbundenen Kosten werden bauaufsichtliche Maßnahmen häufig beklagt. Daher ist ein belastbares und rechtsicheres Vorgehen erforderlich, um die Durchsetzung und Refinanzierung bauaufsichtlicher Maßnahmen zu gewährleisten.
Verwaltungsangehörige von Bauordnungsämtern.
Information mit Diskussion, intensive Mitarbeit des Teilnehmerkreises, auch durch Vortrag eigener Problemfälle, ist erwünscht.
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de