Dozierende/r
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
590 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
Das Baugenehmigungsrecht umfasst verschiedene rechtliche Bereiche, die miteinander verflochten sind. Im Seminar werden die einzelnen Bausteine mit ihren wesentlichen Inhalten vorgestellt. Zur Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens gehören Kenntnisse des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts. Das Bauplanungsrecht regelt die grundsätzliche Zulässigkeit, wobei das Bauordnungsrecht das Verfahren bestimmt und Einzelanforderungen unterschiedlicher Art ihre Berücksichtigung finden müssen.
Im Bauplanungsrecht werden die einzelnen planungsrechtlichen Kategorien mit ihren rechtlichen Auswirkungen dargestellt. Hierbei spielen die Inhalte von Bebauungsplänen einschließlich der Regelungen der Baunutzungsverordnung eine wichtige Rolle, insbesondere auch Verfahrensweisen bei Inanspruchnahme von Ausnahmen und Befreiungen. Die Abgrenzung zwischen Innen- Außenbereich ist oft ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens. Wie stellt sich dies in der Praxis dar? Welche Rolle nimmt die Gemeinde und die Bauaufsichtsbehörde ein? In welchem Umfang ist das so genannte Baunebenrecht von Bedeutung und damit die Zuständigkeit von Fachbehörden? In welchem Umfang sind baurechtswidrige Zustände zu dulden oder besteht eine Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden einzuschreiten?
Mitarbeiter/innen aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, die mit der Anwendung befasst sind.
Die Themen werden anhand praktischer Beispiele vorgestellt, auf entsprechende Rechtsprechung wird verwiesen. Es besteht ausreichend Gelegenheit, die einzelnen Themen zu erörtern. Gerne können Beispiele aus dem Teilnehmerkreis eingebracht werden, die dann gemeinsam besprochen werden, um systematischen Vorgehensweisen zu erarbeiten. Dabei ist die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen von besonderer Bedeutung.
Achtung: der Beginn der Seminarveranstaltung am 1. Tag ist um 10:00 Uhr, das Ende um 17:00 Uhr,
am 2. Tag Beginn 9:00 Uhr und Ende 16:00 Uhr.
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich weiterhin auch kurzfristig noch einzelne Interessenten verbindlich anmelden, sofern die Durchführung gesichert ist und noch freie Plätze vorhanden sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de