Dozierende/r
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
580 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
Umfassende Behandlung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben vor dem Hintergrund weitestgehender Rechtssicherheit für die Beteiligten (Investoren, Dritte, Gemeinde, BAB). Die Abgrenzung zum Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen zum Einfügen werden aufgezeigt und wann planerisch gegenzusteuern ist. Der Außenbereich (§ 35 BauGB) mit seinem abzuarbeitenden Konditionalprogramm unterfällt in verschiedene Zulässigkeitskategorien (privilegierte, sonstige und begünstigte Vorhaben), die im einzelnen abzuarbeiten sind. Die Gemeinde ist mit ihrer Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen in den Genehmigungsprozess mit eingebunden, was ist hierbei zu berücksichtigen?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Planungsämtern von Amtsverwaltungen, Gemeinden, Städten und Kreisen, aus Architektur- und Planungsbüros und anderen Bereichen, die über fortgeschrittene Kenntnisse in dieser Materie verfügen.
Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Gruppenarbeit ist vorgesehen.
BauGB
1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:00 Uhr
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich weiterhin auch kurzfristig noch einzelne Interessenten verbindlich anmelden, sofern die Durchführung gesichert ist und noch freie Plätze vorhanden sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de