Dozierende/r
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
590 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Günter Zuschlag, Kreisbaudirektor a.D.
- die inhaltlichen Bestimmungen zur Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
- Grundzüge der Planung und nachbarliche Belange
§ 15 BauNVO, Feinsteuerung, Gebot der Rücksichtnahme
Die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen stehen bezüglich der Art der baulichen Nutzung in Abhängigkeit von der jeweils konkreten Maßnahme bzw. den dadurch ausgelösten Emissionen im Hinblick auf ein bestimmtes Baugebiet nach BauNVO. Wie lässt sich dies beurteilen, insb. vor dem Hintergrund nachbarrechtlicher Abwehransprüche und auch im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme? Wie verfahre ich bei Abweichungen von Festsetzungen im Bebauungsplan? Wie gehe ich mit der vorgezogenen Planreife aus bauaufsichtlicher, gemeindlicher und planerischer Sicht um? Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen als wirkungsvolles Instrument zur Sicherung kommunaler Planung - wo kommen sie zum Tragen und welchen Handlungsbedarf löst dies bei der Bauaufsichtsbehörde/Gemeinde aus? Welche Auswirkungen bzw. möglichen Handlungsbedarf löst das für den Bauherrn aus? Die aufgezeigten Fragen sollen anhand von Beispielen aus der Praxis und Rechtsprechung behandelt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bau- und Planungsämtern der Gemeinden, Städte und Ämter, die mit diesen Themen befasst sind.
Vortrag, Diskussion
1. Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 - 16:00 Uhr
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de