Dozierende/r
Dr. Lucas Menzel
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Dr. Lucas Menzel
Ausführliche Vorstellung der Grundsätze des NHundG in seiner Fassung vom 26. Mai 2011, insbesondere:
In welchen Fällen ist die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen? Was ist die (Rechts-)Folge von dieser Feststellung?
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes.
Ordnungsrechtliche Möglichkeiten gegenüber dem Halter eines Hundes vor und nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Tieres.
Sind behördliche Maßnahmen (z.B. Leinenzwang) unabhängig davon möglich, ob ein Hund gefährlich im Sinne von § 3 NHundG ist?
Ermessensfragen - insbesondere Behandlung konkreter Maßnahmen wie z.B. Leinenzwang, Maulkorbzwang, Tötungsanordnung, Verbot der Hundehaltung etc.
Welche Behörde ist nach der Neufassung des Gesetzes für welche Maßnahmen zuständig?
Ausführliche Darstellung des Katalogs der Aufgaben, für die die Gemeinden zuständig sind (Überwachung der Einhaltung der §§ 2 bis 6 und 14 NHundG)
Formelle Anforderungen an einen "hundehaltungsrechtlichen" Bescheid
Vollstreckung ordnungsbehördlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit der Hundehaltung, insbesondere Vorstellung der Zwangsmittel
Behandlung von besonderen Problemen in Zusammenhang mit dem gerichtlichen Rechtschutz
Exkurs: Amtshaftung der zuständigen Behörde bei Unterlassen einer notwendigen hundehaltungsrechtlichen Verfügung
Nachdem der Gesetzgeber in 2011 das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) neu gefasst hat, sind hundehaltungsrechtliche Fragestellungen sowohl bei den Gemeinden als auch bei den Fachbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) an der Tagesordnung. Dies verwundert nicht: Im Hinblick auf eine effektivere Prävention und Abwehr von Gefahren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind, beinhaltet nämlich die Weiterentwicklung des Gesetzes nicht nur die obligatorische Kennzeichnung aller Hunde zwecks Identifizierung, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde, die Verpflichtung zum Nachweis der Sachkunde, sondern auch einen Katalog behördlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Angesichts der umfassenden Zuständigkeit der Gemeinden lässt sich feststellen bzw. ist auch weiter zu erwarten, dass - verwaltungspraktische und rechtliche - Probleme zwischen Behörden (vor allem Gemeinden) und (zukünftigen) Hundehaltern zugenommen haben bzw. zunehmen. Des Weiteren geht die Veranstaltung umfassend auf die Problematik ein, welche Behörde bei Beißvorfällen für Maßnahmen, insbesondere für den Erlass allgemeiner ordnungsrechtlicher Verfügungen (z.B. Leinenzwang) zuständig ist.
Dieses Seminar wird vor diesem Hintergrund in praxisbezogener Form Grundlagen und Probleme des Hundehaltungsrechtes, die nach dem NHundG vorgesehenen Handlungsalternativen der zuständigen Behörde sowie die in diesem Themenbereich relevanten vollstreckungsrechtlichen Besonderheiten behandeln. Dabei wird das Seminar auch die zum NHundG ergangene Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte und des Nds. OVG, die für die Anwendung der Neufassung des NHundG von Bedeutung sein dürften, vorstellen und - als Hilfestellung für die Verwaltungspraxis - aufbereiten. Außerdem geht das Seminar auf gegenwärtig in der Gerichtspraxis häufig anzutreffende Defizite von Bescheiden im hundehaltungsrechtlichen Bereich - insbesondere in Zusammenhang mit der Anhörung und der Ermessensausübung - ein.
Mitarbeiter/innen der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden, die mit Fragestellungen in Zusammenhang mit der Hundehaltung bzw. des NHundG in seiner aktuellen Fassung befasst sind.
Als Empfehlung machen wir auf das aufbauende Praxisseminar, Seminarnummer 32751- - aufmerksam.
Der zu erörternde Stoff soll vorgetragen und mit den Seminarteilnehmerinnen/-teilnehmern diskutiert werden.
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de