Nutzen
§ 7 SGB II regelt neben der grundsätzlichen Leistungsberechtigung auch den Ausschluss von bestimmten Personengruppen ausländischer Herkunft.
Um die Norm rechtssicher anwenden zu können, ist ein Überblick über das komplexe Ausländerrecht notwendig. Differenziert werden müssen die Aufenthaltsbestimmung und Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen, aber auch die Rechte von zugewanderten Bürgern innerhalb der
europäischen Union.
Im ersten Teil des Seminars erlangen die Teilnehmer einen Überblick über die Bestimmungen im Asylverfahren einschließlich der Bestimmungen zur Wohnsitzauflage sowie einen Überblick über die Aufenthaltstitel und Aufenthaltsgenehmigungen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.
Im zweiten Teil des Seminars liegt der Schwerpunkt bei den gesetzlichen Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes EU . Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse zu den Bestimmungen des Aufenthaltes und des möglichen SGB II Bezuges.
Im dritten Teil wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie das Erkennen und Bekämpfen vom Leistungsmissbrauch vermittelt.
Die Themen werden überwiegend an praktischen Beispielen besprochen.