Durch das Reformpaket des Bundesteilhabegesetzes wurden die Vorgaben für das Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren geändert. Ziel der gesetzlichen Veränderungen war u.a. die Position des leistungsberechtigten Menschen im Verfahren zu stärken. Dieses Seminar wirft einen Blick auf die Veränderungen und Wirkungen für den leistungsberechtigten Menschen.
Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Vorgaben für das Gesamtplanverfahren sowie die gesetzlichen Aufgaben des Eingliederungshilfeträgers im Einzelfall kennen. Zudem werden die konkreten einzelnen Beteiligungsmöglichkeiten und -formen erörtert.
Dozierende/r
Thomas Nowack