§ 118 SGB IX formuliert bestimmte Anforderungen an die Instrumente der Bedarfsermittlung. So sollen die Leistungen unter Berücksichtigung der Wünsche des Leistungsberechtigten festgestellt werden und der individuelle Bedarf durch eine Orientierung an der ICF erfolgen. Niedersachsen hat hierfür das B.E.Ni 3.1 entwickelt. In diesem zweitägigen Seminar werden die Elemente einer Bedarfsermittlung, sowie die inhaltlichen Komponenten der ICF und deren Einbindung in das SGB IX vorgestellt. Anhand von Beispielen aus der Praxis der Teilnehmenden wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt.
Die Entwicklungen und Instrumente des Landes Niedersachsen - B.E.Ni 3.1 - werden hierbei berücksichtigt.
Dozierende/r
Regina Wrobel