Das zweitägige Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII.
Dozierende/r
Kerstin Kluge
550 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Das zweitägige Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII.
Kerstin Kluge
§ 35 SGB XII
Die Sicherung des Wohnraums ist ein existenzielles Bedürfnis. Die Anerkennung der Unterkunfts- und Heizungsbedarfe im SGB XII hat daher eine hohe Praxisrelevanz. Nicht selten führen solche Sachverhalte auch zu Streitfällen vor den Sozialgerichten. Seit der Einführung des § 42a SGB XII gibt es neben der Grundnorm des § 35 SGB XII weitere spezielle Regelungen für bestimmte Wohnformen.
Das zweitägige Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII. Darüber hinaus werden auch die Voraussetzungen für die Anerkennung von Nebenkostennachforderungen sowie von einmaligen Unterkunfts- und Heizbedarfen behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die speziellen Regelungen für bestimmte Wohnformen im § 42a SGB XII
(bspw. die sog. „besondere Wohnform“). Die Teilnehmenden erhalten Handlungssicherheit bei der Prüfung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Beratung der leistungsberechtigten
Personen zur Thematik. Die komplexe Materie wird dabei mit Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt und berücksichtigt einschlägige Rechtsprechung.
Fachkräfte im Leistungsbereich des SGB XII, die neu oder wieder in dieses Rechtsgebiet einsteigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen.
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de