In diesem Intensivseminar lernen Sie, wie die Zumutbarkeit von Beschäftigung und Eingliederungsmaßnahmen nach dem SGB II korrekt angewendet wird.
Schwerpunkte sind die rechtlichen Grundlagen des § 10 SGB II, die Abgrenzung zwischen zumutbaren und unzumutbaren Maßnahmen/Arbeit sowie die Ausnahmen, etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Betreuungspflichten.
Anhand konkreter Fallbeispiele wird die praktische Anwendung und die Berücksichtigung von Minderungstatbeständen in der Beratungspraxis verdeutlicht.
Nach diesem Seminar können Sie Ihren Kunden kompetent erklären, welche Pflichten und Rechte sie in Bezug auf die Zumutbarkeit von Maßnahmen haben und wie sich Arbeitsablehnungen oder andere Pflichtverletzungen auf ihre Leistungsansprüche auswirken können.
Die praxisorientierte Vermittlung der Inhalte hilft Ihnen, Konflikte in der Beratung frühzeitig zu erkennen und die passenden rechtlichen Schritte zu erläutern.
Dozierende/r
Myriam Battard