In diesem Intensivseminar lernen Sie, wie Leistungsminderungen im SGB II nach der Bürgergeldreform in der Praxis richtig angewendet werden. Schwerpunkte sind die Minderungstatbestände (z. B. Meldeversäumnisse, Arbeitsablehnung), Zumutbarkeiten und der „wichtige Grund“ als unbestimmter Rechtsbegriff. Außerdem gehen wir auf Wirkung und Auswirkung von Minderungen, die neuen Regelungen zum vollständigen Wegfall nach § 31 Abs. 7 sowie die Anwendung des Kooperationsplans ein. Anhand von Fallbeispielen wird die Umsetzung in der Beratungspraxis verdeutlicht. Nach dem Seminar können Sie in der Beratung sicher und kompetent mit Minderungstatbeständen umgehen und Ihren Kunden klare Informationen zu ihren Rechten und Pflichten geben.
Dozierende/r
Myriam Battard