52135-25-01

Leistungen für Mehrbedarfe im SGB II (Bürgergeldgesetz)

Termin/e

06.03.2025, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

260 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Der Gesetzgeber akzeptiert in bestimmten typisierten Fällen einen höheren Bedarf. Für einen Mehrbedarf wird monatlich ein Zuschlag zum Regelbedarf gewährt, falls besondere Lebenslagen dies erforderlich machen. Die Regelungen in den §§ 21 ff. SGB II bilden die Grundlage für die Erbringung der Leistungen für Mehrbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Das Seminar behandelt umfassend die Regelungen für den Rechtskreis des SGB II und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Die Teilnehmenden können ihre Fragen aus der Praxis einbringen.

Dozierende/r

Daniela Knopf