§ 34 SGB II regelt die Rückzahlungspflicht zum Bürgergeld in den Fällen, in denen der Leistungsbezug sozialwidrig herbeigeführt wurde. Was ist dabei genau zu beachten? Wie sind die „Spielregeln“ zur Ersatzpflicht nach § 34 SGB II? Das WebSeminar führt Sie komprimiert durch die wesentlichen Aspekte dieses Ersatzanspruchs und berücksichtigt hierbei auch die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit.
Dozierende/r
Carsten Schwitzky