In diesem Seminar werden den Teilnehmenden nicht nur die Anspruchsvoraussetzungen für praxisrelevante vorrangige Sozialleistungen erläutert, sondern es wird auch aufgezeigt, wie und auf welcher Rechtsgrundlage eine Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Leistung zu erfolgen hat. Ausnahmen von dieser Verpflichtung werden genauso behandelt, wie die Durchsetzung der vorrangigen Ansprüche.
Dozierende/r
Andreas Berg