Inhalt
Die vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II)
- Wann ist über einen Antrag vorläufig zu entscheiden und wann abschließend?
- Was ist beim Bescheid zur vorläufigen Entscheidung zu beachten?
- Wirkt die Vorläufigkeit der Entscheidung nur teilweise oder auf einzelne Aspekte der Bewilligung auch abschließend?
- Was sind die Folgen der vorläufigen Entscheidung im Hinblick auf den Vertrauensschutz der begünstigten Person?
- Was ist zu beachten, wenn nach vorläufiger Entscheidung die Bewilligung bspw. wegen einer Mieterhöhung angepasst werden soll?
- Wie ist vorzugehen, wenn sich herausstellt, dass die vorläufige Entscheidung nicht mit dem nachträglich festgestellten Anspruch übereinstimmt?
- Ist die vorläufige Entscheidung im Nachgang aufzuheben oder erledigt sich diese in einer abschließenden Entscheidung?
- Dürfen Überzahlungen, die in einzelnen Monaten der vorläufigen Entscheidung entstanden sind, gegen Nachzahlungsansprüche zu anderen Monaten verrechnet werden?
- Welche Möglichkeiten bestehen bei der Festlegung des vorläufigen Einkommens?
- Wie ist die abschließende Berechnung vorzunehmen? Was passiert, wenn eine einmalige Einnahme hinzukommt oder die Erwerbstätigkeit im Bewilligungszeitraum endet?
- Gibt es Fristen für die abschließende Entscheidung?
- Welche Mitwirkungspflichten treffen die Leistungsberechtigten und wie kann eine Nullfestsetzung erfolgen?
- Sind auch die KV- und PV-Beiträge zu erstatten?