Seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes ist bei der Rückforderung von Leistungen des SGB II eine Bagatellgrenze zu beachten, die den Verwaltungsaufwand in den Jobcentern reduzieren soll. Konkret hat der Gesetzgeber die Bagatellgrenze für drei Rückforderungsformen geregelt.
In diesem kompakten WebSeminar lernen Sie die Regelungen zur Bagatellgrenze kennen und erlangen so mehr Anwendungssicherheit bei der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II.
Dozierende/r
Carsten Schwitzky