Laut Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024 soll die Übergangfrist zu § 2b UStG um weitere zwei Jahre (1.1.2027) verlängert werden und der §2b UStG wird dann auch für die Kommunen angewendet. Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen und praktische Hinweise für die Umsetzung in den niedersächsischen Verwaltungen.
Dozierende/r
Christian Trost