Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Übergangfrist zu § 2b UStG um weitere zwei Jahre (1.1.2027) verlängert und der §2b UStG wird dann auch für die Kommunen angewendet
Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen und praktische Hinweise für die Umsetzung in den niedersächsischen Verwaltungen.
Dozierende/r
Christian Trost