Die Veranstaltung wendet sich an Teilnehmer:innen, die bereits über
Grundkenntnisse im Insolvenzrecht verfügen. Die Grundlagen des Insolvenzrechts
werden nur kurz wiederholt um dann einzelne Themenbereiche vertieft zu
behandeln. Dazu gehören auch Sonderformen des Insolvenzverfahrens wie das
Eigenverwaltungsverfahren und das Insolvenzplanverfahren. Einen Schwerpunkt
bilden auch das Anfechtungsrecht und die besondere Behandlung öffentlichrechtlicher
Forderungen im Insolvenzverfahren.
Dozierende/r
Prof. Dr. jur. Hans-Ulrich Heyer, Insolvenzrichter a.D., Oldenburg