Bei der Einführung oder Veränderung von Prozessen und Abläufen sowie der Einführung von Software werden meist personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern als auch den Beschäftigten verarbeitet. Dabei muss das Datenschutzrecht beachtet werden. Oftmals bestehen noch Fragen und Unsicherheiten bei den konkreten Abläufen und wie der Datenschutz expliziet eingebunden wird. Anhand eines kommunaltypischen Falles wird Ihnen in einem Kurzseminar das notwendige Wissen nebst Mustern aus der Praxis vermittelt.
Dozierende/r
Martin Stabno