Dozierende/r
Matthias Rassau
280 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Matthias Rassau
Krankheit des/der Arbeitnehmer(in) stellt eine Störung des Arbeitsverhältnisses dar. Der/die Arbeitgeber(in) muss Vergütung zahlen ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Sie lernen die Grundlagen und Grenzen des Entgeltfortzahlungsrechts unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Pflichten beider Parteien des Arbeitsverhältnisses kennen. Krankheit ist zudem ein anerkannter Kündigungsgrund. Vor Gericht kann die Kündigung nur Bestand haben, wenn sie unvermeidbar ist, weil andere mildere Mittel - etwa die Umsetzung auf einen „leidensgerechten “ Arbeitsplatz - nicht vorhanden sind. Doch wann genau ist die Kündigung unvermeidbar? Anhand aktueller Rechtsprechung lernen Sie die rechtlichen Voraussetzungen einer Kündigung wegen Krankheit Schritt für Schritt kennen.
Verwaltungsangehörige aus Personalämtern, Personal und Betriebsräten
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de