Dozierende/r
Cordula König
240 EUR für KAV-Mitglieder
270 EUR für Nicht-KAV-Mitglieder
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Cordula König
Aufgrund erheblichen und weiterhin steigenden Fachkräftemangels besteht immer häufiger der Wunsch und auch die Notwendigkeit für kommunale Arbeitgeber/-innen, qualifiziertes Personal mit übertariflichen Leistungen anzuwerben oder es auf diese Weise zu halten.
Doch Vorsicht, ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen! Die meisten niedersächsischen Kommunen sind als ordentliche Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) tarifgebunden. Zudem fallen sie unter die Regelung des § 107 Abs. 2 NKomVG. Ohne gesonderte Genehmigung sowohl des KAV Niedersachsen als auch des Niedersächsischen Innenministeriums ist es nicht zulässig, tarifvertraglich nicht vorgesehene Zahlungen zu leisten oder sonstige übertarifliche und außertarifliche Leistungen zu erbringen.
Dieses Seminar widmet sich vollumfänglich dieser Thematik und schafft Klarheit im Arbeitsalltag, welche über- und außertariflichen Leistungen für Mitglieder des KAV Niedersachsen erlaubt sind und welche nicht.
Führungskräfte, Personalleitungen, Mitarbeitende in Personalabteilungen sowie alle weiteren Interessierten
Präsentationsbegleiteter Vortrag (Powerpoint), ausführliche Unterlagen, Rechtsprechungsnachweise und Quellenangaben für die Teilnehmenden, Besprechung häufig auftretender Fragestellungen in der Praxis, auf Wunsch Besprechung konkreter Fälle aus der Personalpraxis der Teilnehmenden.
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de