Dozierende/r
Marco Schmidt
270 EUR für KAV-Mitglieder
300 EUR für KAV-Nichtmitglieder
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Marco Schmidt
Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt das Basiswissen des Eingruppierungsrechts im Bereich der Kommunen.
Unter Bezugnahme auf § 12 TVöD und die ab 1. Januar 2017 geltende Entgeltordnung zum TVöD (VKA) werden die Grundlagen für die Bewertung von Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätzen vorgestellt und Verfahrenshinweise für die praktische Umsetzung gegeben.
Verwaltungsangehörige, die Eingruppierungsfeststellungen vornehmen (z. B. aus Haupt- und Personalämtern oder Mitglieder von Stellenbewertungskommissionen) oder als Vorgesetzte dafür verantwortlich sind oder Eingruppierungsfeststellungen überprüfen (z. B. aus Rechnungsprüfungsämtern oder Personalräte) und bislang mit dem Eingruppierungsrecht nicht befasst waren.
Das Seminar ist auch für Neu- und Quereinsteiger/-innen geeignet.
Information mit Diskussion
Das NSI veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Experten des KAV Niedersachsen Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen des Arbeits-, Tarif-, und Sozialrechts.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de