Verwaltungsfachwirte (Laufbahngruppe 1+2)
Seit 2005 bietet das Niedersächsische Studieninstitut den Studienkurs Verwaltungsfachwirt/-in an.
Einstellungsvoraussetzung ist das Abitur/die allgemeine Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Die Qualifizierungsdauer im Beschäftigtenverhältnis beträgt zwei Jahre und beinhaltet die Angestelltenlehrgänge I und II.
Im Geltungsbereich des TVöD ist der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrgangs II die grundsätzliche Voraussetzung dafür, um in die Entgeltgruppe 9b (TVöD-VKA) und höher eingruppiert zu werden.
Außerdem wird die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Verwaltungsfachwirtin" oder "Verwaltungsfachwirt" verliehen
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Die konkreten Lehrgangstermine und den Lehrgangsort teilen wir im Einladungsschreiben rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn mit. Bereits etwas früher erfolgt die Veröffentlichung unter
Lehrgangstermine.