In dem 2014 neu eingeführten Büroberuf finden sich die spezifischen Belange von Betrieben der Wirtschaft, aber auch die der öffentlichen Verwaltung wieder. Infolge gemeinsamer Pflichtqualifikationen erwerben die künftigen Nachwuchskräfte übergreifende betriebswirtschaftliche Kompetenzen, wodurch ihre berufliche Einsatzbreite und Flexibilität, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, erweitert werden.
Kurz: Dieser staatlich anerkannte Ausbildungsberuf ist sowohl für den öffentlichen Dienst, als auch für den Bereich der Privatwirtschaft geeignet.
Auszubildende zum/zur Kauffmann/Kauffrau für Büromanagement werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden) ausgebildet. Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte statt. Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung und des Berufsschulunterrichtes vermittelt das NSI eine dienstbegleitende Unterweisung (DU).
Das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. bietet auch die gemäß § 5 Abs. 4 Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vorgeschriebene „dienstbegleitende Unterweisung“ für die Kaufleute für Büromanagement an.
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Um Überschneidungen mit den Berufsschulzeiten zu vermeiden, hat das Niedersächsische Kultusministerium im März 2015 per Erlass bestimmte Berufsschultage vorgegeben, die das NSI bei den Lehrgangsplanungen berücksichtigt. Die konkreten Zeiträume einer jeden Blockphase werden rechtzeitig mitgeteilt bzw. veröffentlicht unter
Lehrgangstermine.Termine
Die ersten Unterrichtseinheiten startet grundsätzlich im Herbst/Winter des 2. Ausbildungsjahres. Bis zum Ende einer dreijährigen Ausbildung sind insgesamt vier Blockphasen von jeweils etwa 6 Wochen Dauer vorgesehen.
Jede Blockphase wird gewöhnlich 140 Unterrichtsstunden umfassen, um die insgesamt vorgesehene 560 Unterrichtsstunden zu erreichen. Die Blockphasen werden im Wechsel Herbst und Frühjahr terminiert.
Während der Blockphasen sollen die Auszubildenden die Möglichkeit haben, sowohl am Berufsschulunterricht als auch an der vom NSI angebotenen dienstbegleitenden Unterweisung teilzunehmen.