Nach den neuen Aufstiegsregelungen (§ 33 NLVO; Nds. GVBI. Nr. 7/2009 S. 118) wird die Befähigung für die neue Laufbahn nach der Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang und einer berufspraktischen Einführung durch eine gesonderte Aufstiegsprüfung erworben. Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung wird nicht gefordert.
Der als Aufstiegslehrgang zu besuchende Angestelltenlehrgang II ist in Grund- und Abschlusslehrgang gegliedert. Beide Lehrgänge gehen nahtlos ineinander über. Die sechsmonatige berufspraktische Einführungszeit wird vor Beginn des Grundlehrgangs absolviert. Bei Bedarf und Interesse kann die berufspraktische Einführungszeit auch nach dem Grundlehrgang abgeleistet werden, was zur Folge hat, dass der Abschlusslehrgang erst im darauffolgenden Jahr besucht werden kann.
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Die konkreten Lehrgangstermine und den Lehrgangsort teilen wir im Einladungsschreiben rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn mit. Bereits etwas früher erfolgt die Veröffentlichung unter
Lehrgangstermine.Termine
Der Aufstiegslehrgang ist inhaltlich identisch mit dem Angestelltenlehrgang II; Teilnehmer beider Lehrgangsarten werden gemeinsam unterrichtet. Der Lehrgang besteht aus einem Grund- und einem Abschlusslehrgang. Der Grundlehrgang (380 Lehrstunden) findet in dem Zeitraum August bis November statt.
Der Abschlusslehrgang (750 Lehrstunden) beginnt im direkten Anschluss an den Grundlehrgang und dauert von November bis Juni.