Dozierende/r
Aloys Kalmer
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Aloys Kalmer
Das Ziel, die Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu schützen, widerspricht dem Ziel des Insolvenrechts, zahlungsunfähige Unternehmen zu sanieren. Im Gewerberecht ist der Zielkonflikt zugunsten des Insolvenzrechts gelöst (§ 12 GewO). Trotz dieser gesetzlichen Regelung bleiben viele Fragen des Anwendungsbereichs des § 12 GewO und seine Grenzen offen.
Welche Wirkungen hat die Einleitung des Insolvenzverfahrens auf das eingeleitete/abgeschlossene Untersagungsverfahren?
Darf der Insolvenzschuldner die vom Insolvenzverwalter freigegebene gewerbliche Tätigkeit weiterhin ausüben?
Im Seminar sollen die wesentlichen Kenntnisse des Verhältnisses der Gewerbeuntersagung zum Insolvenzrecht vermittelt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ordnungsämtern und Gewerbeabteilungen
Information mit Diskussion, Fallbeispiele und deren Besprechung, Erfahrungsaustausch
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de