Dozierende/r
Rudolf Trampe
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Rudolf Trampe
Das Sprengstoffrecht wurde in den letzten Jahren aufgrund von EU-Richtlinien mehrfach geändert. Darüber hinaus wirken sich Neuregelungen im Waffen- und Beschussrecht teilweise auf das Sprengstoffrecht aus. Wenig Rechtsprechung und kaum noch lesbare Vorschriften des Sprengstoffrechts erschweren es den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Sprengstoffbehörden den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der öffentlichen Meinung gerecht zu werden.
In diesem Basisseminar werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter anhand von Rechtsvorschriften und Beispielen aus der Praxis für den nicht gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in die Lage versetzt, die ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit sachgerecht zu bearbeiten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Erlaubnisbehörden, die für die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse nach § 27 SprengG zuständig sind.
Information mit Diskussion, Besprechung allgemeiner Regelungen anhand von Einzelfallbeispielen
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de